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Grosse
Yachten ohne Führerschein fahren: Viele Besucher kommen in die Mecklenburgische Seenplatte und wollen ein Boot chartern, ohne über einen gültigen (Boots-)Führerschein zu verfügen, weil das "in Mecklenburg doch möglich" sei. Wie an allen Märchen und Legenden ist daran etwas Wahres, aber eben nur etwas: Grundsätzlich gilt überall in Deutschland, dass Sie über eine amtliche Fahrerlaubnis verfügen müssen, wenn Sie Boote mit mehr als 5 PS fahren wollen. Auf vielen Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern reicht der Erwerb eines "Charterscheins" Sie erhalten den Charterschein bei bestimmten zugelassenen Charterunternehmen nach einer gründlichen Einweisung in Theorie und Praxis.
Der Charterschein gilt nur für gemietete Sportboote, die maximal für 10 Personen zugelassen und haftpflichtversichert sind. Die Bootslänge ist auf 15 Meter beschränkt, die Bootsgeschwindigkeit auf 12 km/h im stillen Wasser begrenzt. Weitere Einschränkungen bzw. Pflichten - z.T. vom Revier bzw. vom Streckenabschnitt abhängig - sind zu beachten, z.B. müssen bestimmte Fahrtunterbrechungen telefonisch gemeldet werden, es gelten Fahrverbote ab Windstärke 4 und evtl. Schwimmwestenpflicht für alle Personen an Bord etc. Der Charterschein
ist kein Ersatz für den normalerweise notwendigen Bootsführerschein.
Er ist eine zeitlich und räumlich begrenzte anerkannte Bescheinigung
über die Befähigung, das Sportboot auf den angegebenen Binnenschifffahrtsstraßen
zu führen.
Der Charterschein wird nach einer umfassenden Einweisung in die Handhabung
des Schiffes und gegebenenfalls auch einer Probefahrt für den Charterzeitraum
und für das gecharterte Boot ausgestellt. Wenn Sie zu dem Thema weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne per Telefon (038457 - 50196) oder Email. |
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Mecklenburg-Vorpommern - für Urlaub wie gemacht! |
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